Allgemeine Geschäftsbedingungen

FV-Technik
Inh.: Jonas Ewald
Am Anger 5
21217 Seevetal
E-Mail: info@fv-technik.de

Teil 1 - Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen FV-technik, Am Anger 5, 21217 Seevetal (nachfolgend „FVT genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder die Erbringung von technischen Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik zum Gegenstand haben.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von FVT ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von FVT sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist ab 14 Tagen nach Vertragsschließung bindend.

  2. Die Entscheidung über die Annahme eines Auftrags ist FVT freigestellt. Ein Vertrag kommt erst durch die Unterschrift des Kunden und FVT auf der Auftragsbestätigung zustande.

  3. FV-Technik ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. FVT schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Auftraggeber hat die Eignung des Aufbauortes für zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht für FVT vertretbare Umstände, so hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten (Wartezeit, benötigte Hilfsmittel, Reisekosten etc.) zu tragen.

§ 3 Definitionen

  1. Schriftform: Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese in Form von E-Mail gewahrt.

§ 4 Zahlung/ Stornierung durch den Kunden

  1. Versendete Rechnung von FVT sind, soweit nicht anders vereinbart, 7 Tage nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug auf das, auf der Rechnung stehende Konto, zu überweisen.

  2. Vereinbarte Verträge können vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss kostenlos schriftlich storniert werden.

  3. Im Falle der Stornierung/ Anpassung des Vertrages durch Materialentfernung ist der Kunde verpflichtet, folgenden Anteil der gesamten Vereinbarten Vergütung als pauschalisierten Schadensersatz zu zahlen:

    1. 50% der Vergütung bis 3 Tagen vor Vertragsbeginn

    2. 100% der Vergütung ab 2Tag vor Vertragsbeginn

  4. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Stornierungsschreibens maßgeblich.

§ 5 Haftung

Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch FVT, deren gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte beruhen. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet FVT bis zu einer Summe von 10.000.000 Euro, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind.

Teil 2 – Technische Dienstleistungen nach Vertragsvereinbarung

§ 1 Leistungsumfang

  1. Die Firma FV-Technik ist ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Veranstaltungs- und Filmtechnik. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den individuellen Angeboten bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.

  2. Die Dienstleistungen können folgende Tätigkeiten umfassen:

    1. Planung, Aufbau, Einrichtung, Betreuung und Abbau von veranstaltungstechnischem Equipment (Beschallung, Beleuchtung, Videotechnik, Netzwerktechnik) sowie Bereitstellung von qualifiziertem Personal.

    2. Durchführung von Filmproduktionen (Kameraführung, Aus- Beleuchtung, Videonachbearbeitung, Contenterstellung)

    3. Stellen eines Sanitätsdienstes (externer Anbieter)

  3. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen ist die Firma FV-Technik dazu berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

  4. Sollte die Firma FVT nur für Auf- oder Abbau beauftragt werden, nimmt sich die Firma aus der Verantwortung für den Veranstaltungsverlauf heraus und ist nicht anmaß bar für aufgetretene Fehler während der Show.

§ 2 Vergütung

  1. Für die technischen Dienstleistungen gilt die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Sofern keine Vergütung vereinbart wurde, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

  2. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

  3. Mehrleistungen, welche durch den Kunden gewünscht werden, müssen diese schriftlich bei FVT eingereicht werden. Diese werden bis 7 Tage vor Vertragsbeginn mit den entstehenden Kosten dem bestehenden Vertrag hinzugefügt. Im Zeitraum von 7 Tagen bis zum Vertragsbeginn nimmt sich FVT das Recht, den Grundpreis der Option und einen Aufschlag von 50% des Grundpreises aufzuschlagen.

  4. Sollten ab Vertragsbeginn weitere Maßnahmen durch den kundenseitig gewünscht werden, wird dies mit dem Grundbetrag und einem Aufschlag von 200% vergütet.

§ 3 Mitwirkungspflicht/ Haftung des Kunden

  1. Der Kunde hat rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen bereitzustellen, insbesondere technische Rahmenbedingungen, Hallenpläne, Zeitpläne und Sicherheitsvorschriften.

  2. Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen (GEMA, Bauordnung, Lärmschutz) sind vom Auftraggeber zu beschaffen und FV-Technik zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart ist.

  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltungsstätte rechtzeitig und in einem für den Aufbau geeigneten Zustand zugänglich ist. Hierzu gehören insbesondere ausreichende und belastbare Stromanschlüsse, ebene Aufbauflächen und freie Zufahrtswege für Transportfahrzeuge.

  4. Der Kunde haftet für alle Schäden an von FVT eingesetztem Material und Equipment, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Besucher, Künstler oder sonstige von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.

  5. Der Kunde hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und auf Verlangen den Abschluss nachzuweisen.

§ 4 Absage und Ausnahmezustände

  1. Wird die Veranstaltung aus Gründen abgesagt, die FVT nicht zu vertreten hat, gelten die Stornierungsregelungen gemäß Abschnitt I § 2.

  2. Im Falle von Ausnahmesituationen (insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik) ist FVT von der Leistungspflicht befreit. Bereits erbrachte Teilleistungen sind anteilig zu vergüten.

§ 5 Urheberrecht/ Werbezwecke

  1. FVT hat das Recht, Foto und Videotechnische Aufnahmen im Rahmen der Datenschutzverordnung von der Veranstaltung zu tätigen und diese ohne Bestätigung des Kunden für Dokumentation, Werbe- und Social Media Zwecke zu verwenden. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, bei denen vorher eine schriftlich begründete Zurückweisung dieses Absatzes bei FVT eingegangen ist und bestätigt wurde.

§ 6 Zusätzliche Bedingungen

  1. Beschallungsanlagen

Die Regelungen der DIN 157550 und DIN 15905-05 sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Die gestellten Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15905-05 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Wenn der Kunde nicht der Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, den Veranstalter hierüber zu informieren.

Es gehört nicht zu den Haupt- oder Nebenleistungspflichten von FVT, den Kunden über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen im Hinblick auf Lärmimmissionen zu informieren oder den Kunden in diesen Fragen zu beraten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diverse vor Lärmimmissionen schützende Vorschriften zu beachten sind.

  1. Internetnutzung/ WLAN

Sollte ein im Vertrag beschlossenes Internetfähiges Netzwerk (mit oder ohne WLAN) zu Verfügung gestellt werden, erfolgt die Nutzung des Internets/ WLANs auf eigene Gefahr. Für über das Netzwerk übermittelte Daten, darüber in Anspruch genommene kostenpflichtige Dienstleistungen sowie dadrüber getätigte Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. FVT trägt keine hieraus resultierenden Kosten.

Bei der Nutzung des Netzwerkes verpflichtet sich der Kunde das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde zu folgenden Punkten verpflichtet:

  • Das Netzwerk darf weder zum Abruf noch zur Verbreitung von strafbaren, sittenwidrigen oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalten genutzt werden,

  • Es ist untersagt über das Netzwerk urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten, zugänglich zu machen oder in andere Weise zu verwerten, etwa durch den Einsatz bzw. Nutzung von Filesharing-Programmen oder Tauschbörsen.

  • Der geltende Jugendschutz

  • Es dürfen keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet und/ oder verbreitet werden. Zudem darf das Netzwerk nicht zum Versand von Massen-Nachrichten und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

Sollte dem Kunden oder dem Veranstalter oben genannte Verstöße auffallen, ist dies der technischen Leitung von FVT sofort mitzuteilen. Anfallende Kosten der Strafverfolgung oder Rechtsverteidigung sind vom Kunden zu tragen.

Stellt der Kunde FVT einen Internet/ WLAN Anschluss über Dritte zur Verfügung, so haftet der Kunde für sämtliche durch diesen Nutzer verursachten Verletzungen dieser Vereinbarung wie für eigene Verstöße.

Teil 3 – Schlussbestimmungen

§ 1 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen von FVT verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (externe Dienstleister) erfolgt nur nach schriftlicher Bestätigung des Kunden.

§ 2 Anwendbares Recht

Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen FVT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 3 Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


Service

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